Jede Apotheke benötigt jetzt einen „Brandschutzhelfer“, der sich mit Brandursachen und in der Bedienung von Feuerlöschern auskennt. Das ist Sinn und Zweck der seit Mai 2018 geltenden neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR 2.2).
An diesem Feuerlöschtraining haben sich Apotheken aus der Region beteiligt: