Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Sie bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen für die Unfallverhütung und Gefährdungsbeurteilung.
Das Arbeitsschutzgesetz legt es fest: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gwährleisten und zu verbessern.
Das heißt: Unternehmerinnen und Unternehmer müssen präventiv tätig sein.
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe zu organisieren.
Sie können dabei auf das Beratungsangebot Ihrer Berufsgenossenschaften zurückgreifen.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten richten einen Arbeitsschutzausschuss ein, der sich über Probleme der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes austauscht, Maßnahmen festlegt und koordiniert.