Brandschutz - 
Beauf​tragter

Brandschutztechnische Beratung und Ausbildung.

Als externer Brandschutzbeauftragter bin ich für alle Beteiligten in Ihrem Unternehmen der Ansprechpartner für alle Fragen im vorbeugenden Brandschutz.

Symbol Brandschutz

Der Brandschutz im Betrieb sollte für jeden Unternehmer bzw. Leiter eines Betriebes ein sehr wichtiges Thema sein.
Nicht nur weil diese nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind Sicherheit und Gesundheitsschutz für ihre Mitarbeiter zu sichern und zu verbessern.
Vielmehr sollte das Wohl und die Sicherheit der Mitarbeiter jedem Verantwortlichen ein hohes Gut sein.

Zudem kommt es im Falle eines Brandes in der Regel zu hohen Sachschäden, die Produktionsausfälle und somit Lieferengpässe nach sich ziehen können. 

Deshalb sollte der vorbeugende Brandschutz in jedem Betrieb einen hohen Stellenwert einnehmen.

A

ufgaben

Der Brandschutzbeauftragte ist für alle Beteiligten im Unternehmen die Ansprechperson für alle Fragen und Belange des Brandschutzes im Betrieb

Er unterstützt und berät den Unternehmer bzw. den Arbeitgeber in allen drei Arten des Brandschutzes (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch in Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen.

Z

uständigkeiten

Die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten werden vom Unternehmer bzw. dem Arbeitgeber in der schriftlichen Bestellung festgelegt.

Eine konkrete Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es, die Brandschutzordnung, falls erforderlich, zu erstellen und zu aktualisieren. 

Ebenfalls als Basisaufgabe kann das Mitwirken des Brandschutzbeauftragten bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung gesehen werden. 

Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei der allgemeinen Ermittlung und Bewertung von Gefahren mit, die durch Brände und Explosionen bei dem Unternehmen auftreten könnten.

M

itwirkung

Darüber hinaus kann der Brandschutzbeauftragte beratend beim Einsatz von brennbaren Arbeitsstoffen und bei feuergefährlichen Verfahren fungieren. 

Betriebsanweisungen zum Thema Brandschutz werden von ihm verfasst.

Alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen sind, soweit der Brandschutz betroffen ist, mit dem Brandschutzbeauftragten zu besprechen bzw. ist er zu beteiligen. 

Sind für das Unternehmen Anordnungen des Versicherers oder von Behörden brandschutztechnischer Art zu befolgen, ist der Brandschutzbeauftragte zu deren Überwachung und Durchführung gefordert.

B

estimmungen

Eine zentrale Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist darauf zu achten, dass die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere bei baulichen Veränderungen im Unternehmen.

Er berät den Unternehmer bzw. dessen Beauftragten bei der Anschaffung von Einrichtungen zum Löschen und bei der Wahl der Feuerlöschmittel, erstellt das Brandschutzkonzept für das Unternehmen und setzt es in die Praxis um. 

Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert regelmäßig, ob alle Feuerwehrpläne, Rettungs- und Fluchtpläne, Alarmpläne und andere Notfallpläne aktuell sind und 
plant regelmäßige Übungen zur Räumung des Gebäudes.

B

randschauen

Der Brandschutzbeauftragte nimmt an den behördlichen Brandschauen der Gebäude teil. 

In regelmäßigen Abständen begeht er die Arbeitsplätze in dem Unternehmen, stellt Mängel und Fehler fest und meldet diese, soweit er sie nicht selbst beheben kann, an den Unternehmer. Er schlägt Maßnahmen vor, die Mängel zu beseitigen und überwacht deren Beseitigung. 

Ein wichtiger Punkt ist die Unterstützung der Führungskräfte bei der regelmäßigen Brandschutzunterweisung
Sind im Unternehmen Beschäftigte vorhanden, die besondere Aufgaben in einem Brandfall zu erledigen haben, unterstützt er sie bei ihrer Aus- und Fortbildung

Der Brandschutzbeauftragte prüft die Lagerung und Aufbewahrung von Gasen und Flüssigkeiten und anderen Materialien, die brennbar sind. Er kontrolliert regelmäßig die Kennzeichen der Einrichtungen zum Brandschutz und der Rettungs- und Fluchtwege, deren Benutzbarkeit er ebenfalls überwacht.

Brandschutzeinrichtungen müssen regelmäßig kontrolliert, geprüft und gewartet werden. 

L

eistungen

Inhalte
  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,
  9. Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  10. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  11. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  12. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  13. Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
  14. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  15. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
  17. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  18. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  19. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  20. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  21. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  22. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  23. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von
  24. Brandschutztechnischen Einrichtungen
  25. Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  26. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  27. Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
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