Brandschutztechnische Beratung und Ausbildung.
Als externer Brandschutzbeauftragter bin ich für alle Beteiligten in Ihrem Unternehmen der Ansprechpartner für alle Fragen im vorbeugenden Brandschutz.
Der Brandschutzbeauftragte ist für alle Beteiligten im Unternehmen die Ansprechperson für alle Fragen und Belange des Brandschutzes im Betrieb.
Er unterstützt und berät den Unternehmer bzw. den Arbeitgeber in allen drei Arten des Brandschutzes (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch in Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen.
Die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten werden vom Unternehmer bzw. dem Arbeitgeber in der schriftlichen Bestellung festgelegt.
Eine konkrete Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es, die Brandschutzordnung, falls erforderlich, zu erstellen und zu aktualisieren.
Ebenfalls als Basisaufgabe kann das Mitwirken des Brandschutzbeauftragten bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung gesehen werden.
Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei der allgemeinen Ermittlung und Bewertung von Gefahren mit, die durch Brände und Explosionen bei dem Unternehmen auftreten könnten.
Darüber hinaus kann der Brandschutzbeauftragte beratend beim Einsatz von brennbaren Arbeitsstoffen und bei feuergefährlichen Verfahren fungieren.
Betriebsanweisungen zum Thema Brandschutz werden von ihm verfasst.
Alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen sind, soweit der Brandschutz betroffen ist, mit dem Brandschutzbeauftragten zu besprechen bzw. ist er zu beteiligen.
Sind für das Unternehmen Anordnungen des Versicherers oder von Behörden brandschutztechnischer Art zu befolgen, ist der Brandschutzbeauftragte zu deren Überwachung und Durchführung gefordert.
Eine zentrale Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist darauf zu achten, dass die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere bei baulichen Veränderungen im Unternehmen.
Er berät den Unternehmer bzw. dessen Beauftragten bei der Anschaffung von Einrichtungen zum Löschen und bei der Wahl der Feuerlöschmittel, erstellt das Brandschutzkonzept für das Unternehmen und setzt es in die Praxis um.
Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert regelmäßig, ob alle Feuerwehrpläne, Rettungs- und Fluchtpläne, Alarmpläne und andere Notfallpläne aktuell sind und
plant regelmäßige Übungen zur Räumung des Gebäudes.
Der Brandschutzbeauftragte nimmt an den behördlichen Brandschauen der Gebäude teil.
In regelmäßigen Abständen begeht er die Arbeitsplätze in dem Unternehmen, stellt Mängel und Fehler fest und meldet diese, soweit er sie nicht selbst beheben kann, an den Unternehmer. Er schlägt Maßnahmen vor, die Mängel zu beseitigen und überwacht deren Beseitigung.
Ein wichtiger Punkt ist die Unterstützung der Führungskräfte bei der regelmäßigen Brandschutzunterweisung.
Sind im Unternehmen Beschäftigte vorhanden, die besondere Aufgaben in einem Brandfall zu erledigen haben, unterstützt er sie bei ihrer Aus- und Fortbildung.
Der Brandschutzbeauftragte prüft die Lagerung und Aufbewahrung von Gasen und Flüssigkeiten und anderen Materialien, die brennbar sind. Er kontrolliert regelmäßig die Kennzeichen der Einrichtungen zum Brandschutz und der Rettungs- und Fluchtwege, deren Benutzbarkeit er ebenfalls überwacht.
Brandschutzeinrichtungen müssen regelmäßig kontrolliert, geprüft und gewartet werden.