Evakuierungshelfer

Durchführung von Räumungs- und Evakuierungsübungen.

Theoretische Grundlagen einer Evakuierung und praxisnahes Training von Räumungs- und Evakuierungsübungen.

Symbol Evakuierung

Was ist ein Räumungs- und Evakuierungshelfer?

Ein Räumungs- und Evakuierungshelfer ist ein besonders geschulter Beschäftigter, der bei der sicheren und schnellen Räumung eines Gebäudes organisatorische und koordinierende Aufgaben übernimmt. Die Räumung dient zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter, Fremdfirmen und Besucher im betroffenen Firmengebäude.

Symbolreihe Evakuierung
Rechtliche Grundlagen

Nach Arbeitsstättenverordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Kunden im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.
Im Fachseminar werden die Grundlagen und wesentliche Faktoren der Planung und Durchführung von Räumungs- und Evakuierungsübungen dargestellt sowie die Umsetzung von Evakuierungsübungen praxisnah trainiert.
Die Rechtsgrundlage für die Bestellung von Räumungshelfern findet sich in § 10 des Arbeitsschutzgesetzes.

Q

ualifikation

Räumungs- und Evakuierungshelfer sind zuverlässige, verantwortungsbewusste und speziell geschulte Mitarbeiter, die für einen bestimmten Gebäude- oder Betriebsbereich zuständig sind.

Dieser Bereich darf nicht zu groß sein, denn der Räumungs- und Evakuierungshelfer muss diesen mühelos überblicken oder ohne größeren Zeitverzug kontrollieren können. Je weitläufiger das Betriebsgelände, je mehr Stockwerke und Hallen, umso mehr Räumungs- und Evakuierungshelfer werden folglich gebraucht.

Sie haben die Aufgabe, im Fall einer Evakuierung die Räumung zu koordinieren und einem zentralen Ansprechpartner zu melden, ob sich noch Personen in ihrem Bereich befinden oder der Bereich komplett geräumt wurde.

A

ufgaben

Sicheres Absetzen eines Notrufs über Rufnummer 112

Anwesende auf die Räumung aufmerksam machen

Handlungssichere Kenntnis der Brandschutzord​nung Teil C 

Räumung nach Evakuierungsplan selbstständig einleiten

Auf Fluchtwege hinweisen; diese gegebenenfalls öffnen (z.B. Panikschloss)

Den Räumungserfolg im zugeteilten Bereich überprüfen 

Das Schließen der Türen sicherstellen

Kennen der Gefahren eines Brandes zur Vermeidung der Eigengefährdung

Bei der Vollzähligkeitskontrolle mithelfen

nhalte

I

Hintergründe, Sinn und Nutzen von Evakuierungsübungen

Rechtliche Grundlagen: Verantwortung des Unternehmers DIN 14096 Teil 1–3: Brandschutzordnung
Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung

Alarmpläne und Notfallpläne/ Alarmregeln im Notfall

Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden über die vorgesehenen Rettungswege

Flucht und Rettungswege 

Verhalten im Evakuierungsfall

Evakuierungsplan

Brandbekämpfung mit Feuerlöschern

Personenbezogene Gefahren

Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)

Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer (Räumungsübung)

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